31.07.2026
zum 01.11.2026
Für die gemeindeeigenen landFwirtschaftlichen Grundstücke sowie die Garten- und sonstigen Grundstücke steht zum 01.11.2026 die Neuverpachtung an.
In der letzten öffentlichen Sitzung am 27. Juli 2026 wurden hierzu vom Gemeinderat die Verpachtungsgrundsätze festgelegt.
Danach verpachtet die Gemeinde ihre Wiesen und Äcker vorrangig an Landwirte und dabei an solche landwirtschaftlichen Betriebe, die das Futter in erster Linie für die eigene Tierhaltung benötigen und produzieren. Bei den Betrieben, die diese Kriterien erfüllen, haben die bisherigen Pachtverhältnisse Vorrang.
Der Preis je Ar wird bei den guten und ortsnahen Grundstücken von 70 Cent auf 80 Cent erhöht bzw. bei allen anderen Grundstücken um 15 % angehoben.
Auch bei der Verpachtung der Gärten, Bienenstände usw. sollen zunächst ebenfalls die bisherigen Pachtverhältnisse berücksichtigt werden, hier wird eine Erhöhung von 10% vorgenommen. Bei den Bienenständen soll grundsätzlich gleiches gelten, allerdings soll hier die örtliche Imkergemeinschaft Vorrang gegenüber Privatpersonen haben.
Pachtinteressenten bitten wir, ihr Pachtinteresse und ihren Flächenbedarf schriftlich bis spätestens 31.08.2026 beim Bürgermeisteramt Wurmlingen, Obere Hauptstr. 4, 78573 Wurmlingen,