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Gesplittete Abwassergebühr

21.08.2024

Meldung von Änderungen bei den versiegelten Dach- und Hofflächen, sowie Zisternen.

Zum 01.01.2012 wurde in der Gemeinde Wurmlingen die gesplittete Abwassergebühr eingeführt. Diese Abwassergebühr teilt sich in eine Schmutz- und in eine Niederschlagswassergebühr. Die Schmutzwassergebühr wird nach dem Frischwasserbezug berechnet. Hierzu wird der Wasserzähler am Jahresende abgelesen.
Bemessungsgrundlage für die Niederschlagswassergebühr sind die versiegelten Flächen, die mittelbar oder unmittelbar an die öffentliche Kanalisation angeschlossen sind.Die zur Veranlagung der Niederschlagswassergebühr maßgebenden Grundstücksflächen wurden im Jahr 2011 im Rahmen eines Erhebungsverfahrens unter Einbezug der Grundstückseigentümer ermittelt.

Die Daten der Ersterhebung können sich zwischenzeitlich geändert haben, z.B. durch:

  • Veränderung der Hofflächen, z.B. aus Kies wird Pflaster oder umgekehrt
  • Neuversiegelung von Hofflächen
  • Änderung der Anschlussverhältnisse, z.B. durch Versickerungsanlagen
  •  Errichtung von Zisternen
  • Grundstückszu- oder – verkäufe
  • Bauliche Maßnahmen, z.B. Neu-, Anbauten oder Abriss von Gebäuden

Diese Änderungen können für den Grundstückseigentümer einerseits sowohl positive als auch negative Auswirkungen auf die Höhe der gesplitteten Abwassergebühr haben. Um den Verwaltungsaufwand und die damit verbundenen Kosten zu mindern, bittet die Gemeindeverwaltung die Bürger um die Mithilfe zur Meldung von Änderungen bei den überbauten und befestigten Flächen.

Wir weisen darauf hin, dass gem. § 48 der Abwassersatzung der Gemeinde Wurmlingen die Verpflichtung besteht, Änderungen der versiegelten gebührenpflichtigen Fläche, innerhalb eines Monats der Gemeindeverwaltung anzuzeigen. Wer dieser Anzeigepflicht vorsätzlich oder leichtfertig nicht oder nicht rechtzeitig nachkommt, handelt ordnungswidrig, was mit einem Bußgeld geahndet werden kann.

Formulare und Informationen zur gesplitteten Abwassergebühr und zur Änderungsanzeige können auf HIER heruntergeladen werden. Für weitere Fragen steht Ihnen Herr Kohli ( 07461/9276-20; E-Mail: stfnkhlwrmlngnd) gerne zur Verfügung.

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