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Auch 2023 gibt es den Landesfamilienpass

13.01.2023

Inhaber erhalten Gutscheinkarten

Auch im Jahr 2023 gibt es den vom Land Baden-Württemberg eingeführten Landesfamilien-pass. Neben den Eltern, können seit der Änderung im Jahr 2019, auch weitere vorher fest in den Pass eingetragene Begleitpersonen den Pass zusammen mit den Kindern nutzen. Von den eingetragenen Personen können bei Ausflügen aber höchstens jeweils zwei ausgewählt wer-den, die die Vergünstigungen in Anspruch nehmen. Grundsätzlich bleiben die Voraussetzun-gen für den Erhalt des Landesfamilienpasses gleich. Bei der Ausstellung können nunmehr jedoch neben einer antragstellenden Person (berechtigte Person) noch bis zu vier weitere Erwachsene (Begleitpersonen) eingetragen werden.

Familien können weiterhin nur einen Landesfamilienpass beim Bürgermeisteramt beantragen, wenn eine der folgendenVoraussetzungen erfüllt sind:

  • Familien mit mindestens drei kindergeldberechtigten Kindern, die mit ihren Eltern in häuslicher Gemeinschaft leben
  • Familien mit nur einem Elternteil, die mit mindestenseinem kindergeldberechtigten Kind in häuslicher Gemeinschaft leben
  • Familien mit einem kindergeldberechtigten schwerbehinderten Kind (Grad der Behin-derung mindestens 50 %), die mit diesem in häuslicher Gemeinschaft leben
  • Familien, die Kinderzuschlag-, Wohngeld- oder Hartz IV-berechtigt sind und mit mindestens einem kindergeldberechtigten Kind in häuslicher Gemeinschaft leben
  • Wohngeldberechtigte, die mitmindestens einem Kind in häuslicher Gemeinschaft le-ben und
  • Familien, die Leistungen aus dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten und mit mindestens einem Kind in häuslicher Gemeinschaft leben.

Zum Landesfamilienpass gibt es alljährlich eine Gutscheinkarte, mit der die Inhaber unter Vorlage des Landesfamilienpasses die speziell bezeichneten Staatlichen Schlösser und Gärten und die Staatlichen Museen in Baden-Württemberg kostenfrei bzw. zu einem ermäßigten Eintritt besuchen können. Bei jedem Besuch ist der entsprechende Gutschein einzulösen. Die anderen Schlösser, Gärten und Museen können mit den sechs Gutscheinen „Sonstiges Ob-jekt“ -auch mehrfach im Jahr- kostenfrei besucht werden.Bei Sonderveranstaltungen in den Landeseinrichtungen kann es möglich sein, dass der Landesfamilienpass nicht anerkannt wird.

Der Gutschein „Wilhelma“ berechtigt in der Zeit vom 01.03.-31.10.2023(Hauptsaison) zum Erwerb einer Familienkarte im jeweils gültigen Abendtarif anstelle des Normaltarifs. Hier ist eine Sonderkasse am Haupteingang, täglich von 09.00 bis 15.30 Uhr geöffnet. In der übrigen Zeit gilt regulär der ermäßigte Wintertarif.

Beim Gutschein „Blühendes Barock“ erhalten Passinhaber eine Familien-Eintrittskarte zum Sonderpreis von 22,50 €. Die Saison des Blühenden Barocks beginnt am 17.03.2023und en-det am 03.12.2023. Mit den Gutscheinen „Erlebnispark Tripsdrill, Cleebronn“ kann der Freizeitpark nur einmal an einem der beiden Tage, am 07.05.2023 oder am 10.09.2023 zu einem ermäßigten Preis (pro Person 6,00 € Ermäßigung) besucht werden.

Aufgrund der Pandemie gibt es auch im „Europa-Park, Rust“ nur Onlinetickets. Diese kön-nen nur zum regulären Preis erworben werden, d.h. dass es 2023 keine Vergünstigung des Ticketpreises gibt. Stattdessen erhalten Landesfamilienpassinhaber am Sonntag, den 10.09.2023 mit dem Gutschein und einer gültigen Eintrittskarte für diesen Tag eine 5 € EMOTIONS-Gutscheinkarte pro Person.

Der Gutschein für das Mercedes-Benz Museum in Stuttgart hat das ganze Jahr Gültigkeit. Passinhaberinnen und Passinhaber können somit einmalig an einem beliebigen Tag im Jahr das Museum kostenfrei besuchen. Das Porsche-Museum in Stuttgart bietet an einem beliebigen Tag im Jahr 2023 einmalig einen kostenfreien Eintritt an. Für das Dornier-Museum in Friedrichshafen zahlen Erwachsene 9,50 € (statt 12,50 €) und Kinder und Jugendliche von 6-16 Jahren haben freien Eintritt.

Der Gutschein für das Besucherbergwerk Bad Friedrichshall-Kochendorf ist nur gültig bei Öffnung. Bitte informieren Sie sich vorher im Internet. Der Gutschein für den Freizeitpark Ravensburger Spieleland ist nur einmal an einem der beiden Tage, d.h. am 24.06.2023 oder am 25.06.2023 gültig und kann nach wie vor an den Kassen vor Ort eingelöst werden. Bitte informieren Sie sich auch hier vorher im Internet.

2023 sind folgende neue Angebote hinzugekommen. Das Schloss Aulendorf und der Rote Turm in Bad Wimpfen. Des Weiteren das Dreiländermuseum. Hier erhalten Familien frei-en Eintritt. Eine mehrmalige Inanspruchnahme ist möglich. Die Staufer-Festspiele. Hier erhalten Erwachsene gegen Vorlage des Landesfamilienpasses 20% bis 50% Rabatt. Kinder und Jugendliche erhalten freien Eintritt. Eine mehrmalige Inanspruchnahme ist möglich.

Den Inhabern des Landesfamilienpasses werden die Gutscheinkarten zuges-tellt. Wer noch keinen Landesfamilienpass besitzt, aber zu dem berechtigten Per-sonenkreis gehört, kann auf Antrag beim Bürgermeisteramt (Frau Herzeg) sowohl den Landesfamilienpass als auch die Gutscheinkarten bekommen.

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