22.06.2023
zum Schuljahr 2023/2024
Die Gemeinde Wurmlingen unterstützt durch eine Förderung den Unterricht von Gesang und Musik. Zum Schuljahr 2023/2024 wurde die Förderung durch den Gemeinderat angepasst bzw. erhöht.
Die Gemeinde Wurmlingen fördert Gesangs- und Musikunterricht von Kindern und Jugendlichen bis zum 18. Lebensjahr. Der jeweilige Förderzeitraum umfasst jeweils mindestens ein Schulhalbjahr. Die neue Förderhöhe beträgt für den Elementarunterricht monatlich 7,00 € und der Musikunterricht bzw. Gesangsunterricht wird mit einem monatlichen Betrag von 19,00 € gefördert. Die bisherigen Förderbeträge betrugen 5,00 bzw. 12,00 €. Zusätzlich erhalten Sie einen Geschwisterzuschuss in Höhe von 20%, sofern diese Voraussetzungen erfüllt sind.
In jedem Schulhalbjahr gibt es immer wieder Veränderungen, weshalb wir auch darauf hinweisen müssen, dass die Auszahlung ausschließlich über einen aktuellen Zuschussantrag, der pro Halbjahr zu stellen ist, gewährt werden kann. Diesen Antrag erhalten Sie auf dem Bürgermeisteramt Wurmlingen oder kann HIER heruntergeladen werden.
Bereits heute möchten wir an diese Antragsstellung für alle aktuell schon bestehenden Unterrichtsformen erinnern bzw. an die Neuantragsstellung für den Unterricht ab dem Schulhalbjahr 2023/2024 hinweisen.