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Dringender Aufruf zur Kontrolle der Privatwälder auf Borkenkäfer

10.05.2024

Die Borkenkäfersaison hat begonnen

Die Borkenkäfersaison hat begonnen und wir haben leider einen enorm starken Befallsdruck von Buchdrucker und Kupferstecher zu verzeichnen. Diese rindenbrütenden Käfer haben sich bereits eingebohrt und entwickeln sich unter der Rinde, zu erkennen ist dies am braunen Bohrmehl. Schneebruchholz, Sturmholz und Schlagabraum bieten ideales Brutmaterial für Massenvermehrungen. Leider findet sich im Privatwald auf der Gemarkung trotz mehrfacher Aufforderungen immer noch bruttaugliches Material im Wald. Dies gilt es nun umgehend bis Ende Mai aufzuarbeiten und aus dem Wald zu transportieren, Aufschichten im Wald ist ungeeignet, da sich der Käfer auch im aufgearbeiteten Holz weiterentwickelt. Ausfliegende Käfer stellen für Ihren Wald und die angrenzenden Wälder eine enorme Gefahr dar! Privatwaldbesitzer, die Ihrer Kontrollpflicht und der Aufarbeitung von Schadholz nicht nachkommen, müssen mit einem Bußgeld rechnen. 

Auch weißes Bohrmehl ist nun verstärkt auf liegendem Holz zu finden, dies stammt u.a. vom holzbrütenden Käfern wie dem Lineatus. Dieser stellt für den Wald keine Gefahr dar, führt jedoch zur Holzentwertung und Einbußen beim Holzverkauf.

Sollten Sie Unterstützung bei der Aufarbeitung benötigen, oder Fragen haben, steht das Forstrevier gerne beratend zur Seite unter Tel.: 07461/9261223 oder Mail: mhrwglndkrs-tttlngnd


(Pressetext vom  26.3.24 Das Kreisforstamt informiert:
Borkenkäfer gefährden den Wald - Privatwaldbesitzende müssen Schaden begrenzen

Aufgrund der sehr warmen Sommer der letzten Jahre sind die Bäume im Wald sehr gestresst und geschwächt, insbesondere die Fichten und Tannen. Hohe Temperaturen haben die Entwicklung der Borkenkäfer begünstigt und die Population stark ansteigen lassen. Lokal wird die Situation noch verschärft, weil Sturm- und Schneebruchschäden das Brutraumangebot für Borkenkäfer erhöht haben.

Die privaten Waldbesitzenden sind aufgefordert, die Fichten und Tannen ihrem Wald zu kontrollieren und Schadholz und von Borkenkäfer befallene Bäume konsequent aufzuarbeiten und zu entfernen.
Das Forstamt stellt mit Sorge fest, dass viele Waldbesitzende dieser wichtigen Aufgabe nicht mit der nötigen Konsequenz nachgehen. Die Folge sind zunehmende Käferschäden im eigenen Wald, aber nicht selten auch im Wald der angrenzenden Nachbarn. Damit die Borkenkäfer-Situation nicht weiter aus dem Ruder läuft wird das Forstamt ab diesem Frühjahr konsequent Borkenkäfer-Briefe versenden. Waldbesitzende, die ihrer Pflicht zur zeitnahen Aufarbeitung des Schadholzes nicht Folge leisten, müssen mit einem Bußgeld rechnen. Außerdem besteht die Möglichkeit, dass das Forstamt auch ohne Einverständnis der Waldbesitzenden Sanitärhiebe durchführt - im Weg der sogenannten „Ersatzvornahme“. Die Kosten hierfür werden in Rechnung gestellt Wenn Schadholz festgestellt wird, müssen die Bäume umgehend aufgearbeitet und aus dem Wald verbracht werden. Im Ausnahmefall kann auch eine sogenannte „Vor-Ausflug-Spritzung weitere Schäden verhindern. Nicht verkäufliche Hölzer sollten durch entsprechende Bearbeitung (sägen-spalten-aufschichten oder hacken) als Brutraum entwertet werden.

Informationen über Holzverkauf, marktgängige Sortimente und vieles mehr erhalten die Waldbesitzenden über die Forstrevierleitungen oder unter „www.landkreis-tuttlingen.de/forstamt“ und „www.fbg-landkreis-tuttlingen.de“.

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