08.05.2026
jeweils zum 31.03. des Folgejahres mitteilen
Wenn Ihnen Grundbesitz gehört (z.B. ein Einfamilienhaus oder eine Eigentumswohnung) und sichdaran Änderungen ergeben, müssen Sie beim Finanzamt eine sogenannte„Grundsteueränderungsanzeige“ (Anzeige) abgeben. Und zwar, ohne dass Sie das Finanzamthierzu gesondert auffordert.
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