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Familienpass der Gemeinde

12.01.2024

auch im Jahr 2024

Die Gemeinde fördert auf Grund der vom Gemeinderat erlassenen Richtlinien für den Familienpass Familien und Alleinerziehende.

Den Familienpass können auf Antrag erhalten:
Familien, Lebensgemeinschaften und Alleinerziehende mit einem oder mehreren kindergeldberechtigten Kind(ern), sofern sie

  • in häuslicher Gemeinschaft leben und
  • ihren Hauptwohnsitz in Wurmlingen haben und folgende Einkommensgrenzen nicht überschreiten:

Es gelten folgende Einkommensgrenzen:

  • Familien und Alleinerziehende mit 1 Kind 36.455 €
  • Familien und Alleinerziehende mit 2 Kindern 40.825 €
  • Familien und Alleinerziehende mit 3 Kindern 48.300 €
  • Familien und Alleinerziehende mit 4 Kindern 55.200 €
  • Familien und Alleinerziehende mit 5 Kindern 62.675 €

Für jedes weitere berechtigte Kind erhöht sich die Einkommensgrenze um 5.500 €.

  • Familien und Alleinerziehende mit einem kindergeldberechtigten schwerbehinderten Kind mit einem Behinderungsgrad von mindestens 50 % oder einem ständig pflegebedürftigen Familienangehörige n, sofern diesem Pflegegeld nach sozialgesetzlichen Bestimmungen gewährt wird (unabhängig vom Familieneinkommen) .

Als Einkommen gelten alle positiven Einkünfte (brutto, ohne Bundes- und Landeserziehungsgeld, Kinder- und Pflegegeld nach sozialgesetzlichen Bestimmungen) der im Haushalt lebenden Ehegatten bzw. Lebensgefährten, die durch Steuerbescheide, Jahreslohnbescheinigungen oder sonstige Nachweise darzulegen sind. Maßgebend ist das Jahreseinkommen im vergangenen Jahr, bei wesentlichen Änderungen das zu erwartende Familieneinkommen im laufenden Jahr.

Familien, die diese Voraussetzungen erfüllen, können beim Bürgermeisteramt den Gemeindefamilienpass beantragen. Der Gemeindefamilienpass gilt jeweils für die Dauer eines Jahres. Er kann danach verlängert werden, wobei das Einkommen wiederum zu belegen ist.

Auf Grund des Familienpasses gibt es Vergünstigungen beim Besuch der Kindergärten, bei der Ferienbetreuung, bei einer Betreuung im Rahmen der verlässlichen Grundschule, beim Besuch der Jugendmusikschule oder des Musikunterrichtes des Harmonikavereins. Es gibt außerdem Gutscheine für den Besuch des TuWass und des Freibades in Tuttlingen, Ermäßigungen bei Kursen der Volkshochschule und des Kath. Bildungswerkes, Gutscheine für den Besuch eines Museums im Landkreis, sowie Zuschüsse zu Schullandheimaufenthalten.

Den Antrag auf Ausstellung des Familienpasses bzw. auf Verlängerung des Passes können Sie auf dem Bürgermeisteramt, Zimmer 3/4 (Frau Herzeg) einreichen. Dort erhalten Sie auch die Antragsvordrucke.

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